Kosten
Das Erstgespräch in unserer Detektei ist kostenlos und unverbindlich.
Dienstleistungen unserer Detektive werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Für eingesetzte Fahrzeuge verrechnen wir Kilometergeld sowie Beistellungsgebühr, Spesen oder sonstige Auslagen werden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.
Seriöse Angaben in Bezug auf unser Honorar können wir Ihnen nach einem ersten Beratungsgespräch mitteilen, da sich der Einsatzaufwand in jedem Fall individuell bestimmt.
Aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß § 1295 ABGB kann der Ersatz der Kosten eines Detektivs oftmals vom Schädiger gefordert werden. Der Auftraggeber erhält folglich das Honorar zurückerstattet und es entstehen ihm keine Kosten.
Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unserer Leistungen und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.