Der gewerbliche und bewaffnete Personenschutz ist in Österreich neben Angehörigen der Exekutive und des Militärs den Berufsdetektiven und ihren Mitarbeitern (Assistenten) vorbehalten. Ziel ist es, die körperliche Unversehrtheit einer Schutzperson zu gewährleisten.
Schutzpersonen sind entweder Personen des öffentlichen Lebens oder Personen, die aus anderen Gründen erheblichen Bedrohungen ausgesetzt sind. Unsere Personenschützer sind mit Schusswaffen ausgestattet und haben langjährige Erfahrungen in der Bewachung von Schutzpersonen.
Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Konzept erstellen.
